Wer sich auf Teneriffa nach ENS ausrichten muss
Das ENS erfasst die gesamte Lieferkette des öffentlichen Sektors.
Das Real Decreto 311/2022 (BOE-A-2022-7191), vom 3. Mai, legt ausdrücklich fest, dass private Unternehmen, die dem öffentlichen Sektor Dienste oder Lösungen aufgrund einer Vertragsbeziehung erbringen, sich nach dem Esquema Nacional de Seguridad ausrichten müssen. Die Verpflichtung unterscheidet nicht, ob das Unternehmen auf Teneriffa, auf dem spanischen Festland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist: entscheidend ist allein das Bestehen eines Vertrags mit einer öffentlichen Verwaltung.
Für ein auf Teneriffa tätiges Unternehmen bedeutet das Folgendes: Wenn Sie Verwaltungssoftware an den Cabildo de Tenerife liefern, Plattformen für den Ayuntamiento de Santa Cruz entwickeln, der ULL Cloud-Dienste erbringen, die IKT-Infrastruktur eines öffentlichen Inselkrankenhauses betreuen oder an Digitalisierungsprojekten von Gemeindeverbänden im Norden oder Süden der Insel teilnehmen, ist Ihr Unternehmen Teil dieser Lieferkette und muss ENS-Konformität nachweisen.
Die Anforderung tritt in den Vergabeunterlagen zutage: Immer häufiger enthalten die technischen Ausschreibungsunterlagen für IKT-Leistungen des öffentlichen Sektors auf Teneriffa die ENS-Konformität als Anforderung der technischen Leistungsfähigkeit oder als Zulassungskriterium. Ein Unternehmen, das sie nicht nachweisen kann, wird ausgeschlossen, bevor Preis oder technisches Angebot bewertet wird.
Eine Besonderheit des kanarischen Marktes: das IGIC
Auf den Kanarischen Inseln gilt der Impuesto General Indirecto Canario (IGIC) anstelle der spanischen Mehrwertsteuer. Der allgemeine Steuersatz beträgt 7 %. Für deutsche Unternehmen ist dies besonders relevant: Die Kanarischen Inseln gehören zwar zur EU, gelten aber als Sondergebiet im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie — sie liegen außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets. Das bedeutet, dass bei direkten Leistungsbeziehungen zwischen einem deutschen und einem kanarischen Unternehmen abweichende Regeln der Steuerterritorialität gelten können. Unternehmen vom Festland, die auf Teneriffa bieten wollen, müssen die IGIC-Behandlung bei der Kalkulation ihres Wirtschaftsangebots berücksichtigen; für kanarische Unternehmen, die außerhalb des Archipels bieten, gilt umgekehrt das IVA. Das IGIC ändert in keiner Weise die Pflicht, den ENS einzuhalten — die Norm ist nationaler Geltung —, muss aber beim Aufbau einer Ausschreibung auf der Insel oder bei der Frage, ob ein Niederlassungsort auf den Kanaren sinnvoll ist, eingeplant werden.
Rechtsgrundlage: Real Decreto 311/2022 vom 3. Mai, mit dem der Esquema Nacional de Seguridad geregelt wird (
BOE-A-2022-7191). Koordination des ENS:
Centro Criptológico Nacional (CCN). Konformitätsverifizierung Kategorie Mittel/Hoch: durch
ENAC akkreditierte Stellen gemäß UNE-EN ISO/IEC 17065:2012.